Baubeschreibung
Der Weg zum eigenen HauS
ALLES AUS EINER HAND!
Alle Häuser werden gem. Energieeinsparverordnung EnEV 2016 errichtet. Ihre persönlichen Wünsche und Wohnbedürfnisse sowie Ihre finanziellen Vorstellungen dienen uns als Grundlage für die Ausarbeitung unserer Vorschläge zu Ihrem individuellen Haus. Dabei reicht unser Spektrum von Einfamilienhäusern und Bungalows über Doppel- und Reihenhäuser sowie Eigentumswohnungen bis hin zu freien Architektenplanungen. Die umfassende Beratung und Angebotsermittlung unserer Mitarbeiter garantieren Ihnen den bei Vertragsabschluss ermittelten Festpreis. Wählen Sie Ihren Grundriss und Ihre Ausstattung. Unsere Bauleitung betreut und berät Sie in allen Bauphasen bis hin zur Fertigstellung Ihres Traumhauses. Termintreu, finanzsicher und von solider Qualität. Neben dem Neubau von individuell geplanten, schlüsselfertigen Massivhäusern, haben Sie auch die Möglichkeit, sich von uns einen Rohbau erstellen zu lassen oder eigene Bauleistungen zu vereinbaren. Darüber hinaus bieten wir verschiedene klassische Baustile an, in die Sie Ihre individuellen Planungs- und Gestaltungswünsche einfließen lassen können. |
Download der Baubeschreibung
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PERSÖNLICHER BAULEITER der sich um Ihre Belange und um Ihr Bauvorhaben kümmert |
ANTRAGSSTELLUNG FÜR HEIZUNG, ELEKTRO-, GAS-, WASSER- und ABWASSERANSCHLUSS |
KOSTENFREIE ARCHITEKTEN - VORPLANUNG IHRES WUNSCHHAUSES BIS ZUR BAUANTRAGSSTELLUNG |
ERSTELLEN DER BAUANTRAGSUNTERLAGEN, DER STATIK UND DES ENERGIEBEDARFSAUSWEISES |
ERDARBEITEN, FUNDAMENTE und SOHLE |
ZAHLUNG NACH BAUFORTSCHRITT |
BAUHERRENHAFTPFLICHT- UND BAUWESENVERSICHERUNG |
STELLUNG DER BAUTOILETTE, DER GERÜSTE, BAUSCHUTTENTSORGUNG |
BAUGRUNDUNTERSUCHUNG es werden 2 Bohrprofile bis ca. 5 m Tiefe ohne Keller und bis ca. 7 m Tiefe mit Keller erstellt |
IM ROHBAU UND AUSBAU IST JEDE FORM DER EIGENLEISTUNGEN MÖGLICH nach Zustimmung der KSW |
GEWÄHRLEISTUNG AUF DAS BAUWERK bis 5 JAHRE nach BGB |
UNVERBINDLICHE ANGEBOTE / FESTPREISGARANTIE |
GRUNDREINIGUNG VOR HAUSÜBERGABE |
ABSTECKEN DES HAUSES MIT SCHNURGERÜST |
PLANUNG
Die Bauherren liefern der KSW Massivhaus GmbH alle für den Bauantrag erforderlichen Unterlagen: Flurkarte (Katasterauszug), Bebauungsplan, Entwässerungsauskunft, Angaben über das Baugrundstück, evtl. Lageplan vom Vermesser (falls schon vorhanden). Die KSW Massivhaus GmbH erstellt den Bauantrag mit allen erforderlichen Bauzeichnungen, alle notwendigen Berechnungen, Statik und Wärmeschutz. Die Grundrissaufteilung kann ohne Aufpreis frei nach den Wünschen des Bauherren, durch den Architekten verändert werden. Als Leistungsumfang gilt die Grundfläche (Außenmaß des Hauses), Ausstattung und Raumanzahl des jeweiligen als Berechnungsgrundlage verwendeten Hauses. Reduzierungen von Flächen und Abmessungen durch Extraleistungen wie z.B. Schornsteine, zusätzliche Wände, Verringerung der Dachneigung, Schächte, Verkleidungen von Lüftungsanlagen, Nischen
und Lufträume / Galerien usw. werden von der KSW nicht durch zusätzliche Flächen ausgeglichen.
Die Bauherren liefern der KSW Massivhaus GmbH alle für den Bauantrag erforderlichen Unterlagen: Flurkarte (Katasterauszug), Bebauungsplan, Entwässerungsauskunft, Angaben über das Baugrundstück, evtl. Lageplan vom Vermesser (falls schon vorhanden). Die KSW Massivhaus GmbH erstellt den Bauantrag mit allen erforderlichen Bauzeichnungen, alle notwendigen Berechnungen, Statik und Wärmeschutz. Die Grundrissaufteilung kann ohne Aufpreis frei nach den Wünschen des Bauherren, durch den Architekten verändert werden. Als Leistungsumfang gilt die Grundfläche (Außenmaß des Hauses), Ausstattung und Raumanzahl des jeweiligen als Berechnungsgrundlage verwendeten Hauses. Reduzierungen von Flächen und Abmessungen durch Extraleistungen wie z.B. Schornsteine, zusätzliche Wände, Verringerung der Dachneigung, Schächte, Verkleidungen von Lüftungsanlagen, Nischen
und Lufträume / Galerien usw. werden von der KSW nicht durch zusätzliche Flächen ausgeglichen.
BAULEITUNG
Die Überwachung der auszuführenden Bauleistung erfolgt in regelmäßigen Abständen durch unsere qualifizierten Bauleiter.
Die Überwachung der auszuführenden Bauleistung erfolgt in regelmäßigen Abständen durch unsere qualifizierten Bauleiter.
BAUSTELLENEINRICHTUNG
Es müssen alle vorhandenen Grenzsteine oder Abmarkungen von den Grundstückseigentümern freigelegt und bis zum Baubeginn nachgewiesen werden. Nicht vorhandene Grenzsteine sind von einem durch die Bauherren beauftragten Vermessungsbüro zu setzen. Die Gebäudeeckpunkte und das Schnurgerüst werden durch einem von Bauherren beauftragten Vermesser
hergestellt. Die Sockelhöhe wird vor Ort mit den Bauherren abgestimmt. Hier sind die Vorgaben der Baugenehmigung
zu berücksichtigen Die KSW stellt ein Baustellen-WC während der gesamten Bauphase sowie erforderliche Gerüste. Die Kosten hierfür sind im Festpreis enthalten. Vor Übergabe erfolgt eine Grundreinigung des Hauses. Der angefallene Bauschutt aus der KSW – Vertragsleistung wird abgefahren und fachgerecht entsorgt. Die erforderlichen Anträge für Baustrom und Bauwasser werden im Namen der Bauherren durch uns gestellt. Enthalten sind die Stellung der Anträge für den Baustromund Bauwasseranschluss. Die Anschlusskosten sowie die Kosten für den Baustromkasten, die Verbrauchskosten für Wasser-/ Strom-/ Gas- oder Heizöl tragen bis zur Übergabe des Hauses die Bauherren. Die erforderlichen Anträge für die Hausanschlüsse Gas, Wasser und Strom werden ebenfalls im Namen der Bauherren durch unsere Installateurmeister gestellt. Die Ausführungstermine zur Verlegung der Hausanschlüsse sind in Absprache mit der Bauleitung von den Bauherren mit den Energieversorgern zu koordinieren und zu veranlassen, um Austrocknungs- und Aushärtungsgrade für nachfolgende Gewerke zu gewährleisten. Falls erforderlich wird durch die KSW eine Baugrunduntersuchung mittels einem bestellten Geologen durch 2 Bohrungen bis ca. 5 m Tiefe ohne Keller und bis ca. 7 m mit Keller vorgenommen.
Es müssen alle vorhandenen Grenzsteine oder Abmarkungen von den Grundstückseigentümern freigelegt und bis zum Baubeginn nachgewiesen werden. Nicht vorhandene Grenzsteine sind von einem durch die Bauherren beauftragten Vermessungsbüro zu setzen. Die Gebäudeeckpunkte und das Schnurgerüst werden durch einem von Bauherren beauftragten Vermesser
hergestellt. Die Sockelhöhe wird vor Ort mit den Bauherren abgestimmt. Hier sind die Vorgaben der Baugenehmigung
zu berücksichtigen Die KSW stellt ein Baustellen-WC während der gesamten Bauphase sowie erforderliche Gerüste. Die Kosten hierfür sind im Festpreis enthalten. Vor Übergabe erfolgt eine Grundreinigung des Hauses. Der angefallene Bauschutt aus der KSW – Vertragsleistung wird abgefahren und fachgerecht entsorgt. Die erforderlichen Anträge für Baustrom und Bauwasser werden im Namen der Bauherren durch uns gestellt. Enthalten sind die Stellung der Anträge für den Baustromund Bauwasseranschluss. Die Anschlusskosten sowie die Kosten für den Baustromkasten, die Verbrauchskosten für Wasser-/ Strom-/ Gas- oder Heizöl tragen bis zur Übergabe des Hauses die Bauherren. Die erforderlichen Anträge für die Hausanschlüsse Gas, Wasser und Strom werden ebenfalls im Namen der Bauherren durch unsere Installateurmeister gestellt. Die Ausführungstermine zur Verlegung der Hausanschlüsse sind in Absprache mit der Bauleitung von den Bauherren mit den Energieversorgern zu koordinieren und zu veranlassen, um Austrocknungs- und Aushärtungsgrade für nachfolgende Gewerke zu gewährleisten. Falls erforderlich wird durch die KSW eine Baugrunduntersuchung mittels einem bestellten Geologen durch 2 Bohrungen bis ca. 5 m Tiefe ohne Keller und bis ca. 7 m mit Keller vorgenommen.
ERDARBEITEN
Kalkulationsgrundlage ist ein ebenes, in Straßenhöhe liegendes Grundstück. Es wird eine zulässige Bodenpressung von 0,2 N/mm2 vorausgesetzt. Eine Wasserhaltung ist nicht vorgesehen. Es werden Böden der Klasse 1 – 4 nach DIN 18300 vorausgesetzt. Der Mutterboden wird im Bereich des Baukörpers bis zu einer Tiefe von ca. 50 cm abgeschoben und für die weitere Verwendung durch den Bauherren seitlich gelagert. Ebenes Gelände wird vorausgesetzt. Bei höher- oder tieferliegendem Gelände wird der Mehraufwand gesondert abgerechnet.
Kalkulationsgrundlage ist ein ebenes, in Straßenhöhe liegendes Grundstück. Es wird eine zulässige Bodenpressung von 0,2 N/mm2 vorausgesetzt. Eine Wasserhaltung ist nicht vorgesehen. Es werden Böden der Klasse 1 – 4 nach DIN 18300 vorausgesetzt. Der Mutterboden wird im Bereich des Baukörpers bis zu einer Tiefe von ca. 50 cm abgeschoben und für die weitere Verwendung durch den Bauherren seitlich gelagert. Ebenes Gelände wird vorausgesetzt. Bei höher- oder tieferliegendem Gelände wird der Mehraufwand gesondert abgerechnet.
FUNDAMENTE
Es werden frostfrei gegründete Streifenfundamente (faserbewehrt) aus Beton gem. Statik betoniert.
Es werden frostfrei gegründete Streifenfundamente (faserbewehrt) aus Beton gem. Statik betoniert.
SOHLPLATTE
Vor dem Betonieren der Sohle (bis zu einer Stärke von 18cm – faserbewehrt C20/25) wird ein Sandbett bis ca. 50cm mit allen erforderlichen Zu- und Abwasserleitungen bis zur Außenkante des Gebäudes hergestellt. Die Betonsohle erhält eine Untersohlendämmung in Stärke
von 40 mm WLG 040. Es erfolgt eine Abklebung der Sohle gem. den DIN Vorschriften.
Vor dem Betonieren der Sohle (bis zu einer Stärke von 18cm – faserbewehrt C20/25) wird ein Sandbett bis ca. 50cm mit allen erforderlichen Zu- und Abwasserleitungen bis zur Außenkante des Gebäudes hergestellt. Die Betonsohle erhält eine Untersohlendämmung in Stärke
von 40 mm WLG 040. Es erfolgt eine Abklebung der Sohle gem. den DIN Vorschriften.
KELLER (FALLS VORGESEHEN)
Der Mutterboden im Bereich des Baukörpers wird abgetragen und für die weitere Verwendung durch den Bauherren zur Gartengestaltung seitlich gelagert. Die Baugrube, einschl. Arbeitsraum, wird ausgehoben. Der Bodenaushub wird seitlich gelagert. Die Verfüllung des Kellers erfolgt nach Bodenanalyse mit dem vorhandenen Boden oder zu liefernden Boden (Bauherrenseits). Vor dem Schütten der Kellersohle (C20/25) Stärke bis ca. 25 cm wird ein ca. 20 cm starkes verdichtetes Sandbett erstellt.
Die erforderlichen Abwasserleitungen werden unterhalb der Kellerdecke verlegt und die erforderlichen Anschlüsse sowie die Durchführung nach außen wird durch den Bauherren ausgeführt. Die Betonsohle erhält eine Untersohlendämmung in Stärke von 40 mm WLG 040.
Die Kellerinnen- und Außenwände werden in Kalksandstein nach den statischen Erfordernissen und den DINVorschriften gemauert. Die Kellerdecke wird in Stahlbeton als Ortbeton- oder Fertigteildecke hergestellt. Die Stärke der Decke (bis zu 20 cm) und die Betongüte ergeben sich aus der Statik. Die Außenwände erhalten eine äußere Abdichtung bis Unterkante Verblender mit Bitumdickbeschichtung ıgegen nicht drückendes Wasser„ gem. den DIN Vorschriften. Zusätzlich wird die erste Schicht des Kellermauerwerkes verkieselt, um eine optimale Abdichtung ıgegen nicht drückendes Wasser„ zu erzielen. Es werden 3-fach verglaste Kellerfenster mit Beschlagsausstattung: Widerstandsklasse nach RC2N (gem. Planungszeichnung) mit Lichtschächten einschließlich Rost und Einbruchsicherung Größe 100x60x40cm eingebaut. Die Kellerinnentreppe besteht aus Betonfertigteilen. Es wird ein ca. 5 cm starker Estrich auf Trennlage eingebaut.
Alle Kellerräume erhalten einen Wischputz (Struktur des Mauerwerks sichtbar). Der Kellervorraum erhält einen Gipsputz Q2. Die Brennwerttherme und der Standspeicher werden mit einem Direktabgasrohr im dafür vorgesehenen Kellerraum installiert. Jeder Kellerraum erhält eine aufgesetzte Steckdose sowie einen Deckenauslass inkl. Ausschalter zur Beleuchtung. Es werden hochwertige Röhrenspanstreifentüren in weiß glatt eingebaut. Die lichte Kellerrohbauhöhe beträgt ca. 2,38 m.
Der Mutterboden im Bereich des Baukörpers wird abgetragen und für die weitere Verwendung durch den Bauherren zur Gartengestaltung seitlich gelagert. Die Baugrube, einschl. Arbeitsraum, wird ausgehoben. Der Bodenaushub wird seitlich gelagert. Die Verfüllung des Kellers erfolgt nach Bodenanalyse mit dem vorhandenen Boden oder zu liefernden Boden (Bauherrenseits). Vor dem Schütten der Kellersohle (C20/25) Stärke bis ca. 25 cm wird ein ca. 20 cm starkes verdichtetes Sandbett erstellt.
Die erforderlichen Abwasserleitungen werden unterhalb der Kellerdecke verlegt und die erforderlichen Anschlüsse sowie die Durchführung nach außen wird durch den Bauherren ausgeführt. Die Betonsohle erhält eine Untersohlendämmung in Stärke von 40 mm WLG 040.
Die Kellerinnen- und Außenwände werden in Kalksandstein nach den statischen Erfordernissen und den DINVorschriften gemauert. Die Kellerdecke wird in Stahlbeton als Ortbeton- oder Fertigteildecke hergestellt. Die Stärke der Decke (bis zu 20 cm) und die Betongüte ergeben sich aus der Statik. Die Außenwände erhalten eine äußere Abdichtung bis Unterkante Verblender mit Bitumdickbeschichtung ıgegen nicht drückendes Wasser„ gem. den DIN Vorschriften. Zusätzlich wird die erste Schicht des Kellermauerwerkes verkieselt, um eine optimale Abdichtung ıgegen nicht drückendes Wasser„ zu erzielen. Es werden 3-fach verglaste Kellerfenster mit Beschlagsausstattung: Widerstandsklasse nach RC2N (gem. Planungszeichnung) mit Lichtschächten einschließlich Rost und Einbruchsicherung Größe 100x60x40cm eingebaut. Die Kellerinnentreppe besteht aus Betonfertigteilen. Es wird ein ca. 5 cm starker Estrich auf Trennlage eingebaut.
Alle Kellerräume erhalten einen Wischputz (Struktur des Mauerwerks sichtbar). Der Kellervorraum erhält einen Gipsputz Q2. Die Brennwerttherme und der Standspeicher werden mit einem Direktabgasrohr im dafür vorgesehenen Kellerraum installiert. Jeder Kellerraum erhält eine aufgesetzte Steckdose sowie einen Deckenauslass inkl. Ausschalter zur Beleuchtung. Es werden hochwertige Röhrenspanstreifentüren in weiß glatt eingebaut. Die lichte Kellerrohbauhöhe beträgt ca. 2,38 m.
DRAINAGE (FALLS VORGESEHEN)
Es wird die Verlegung einer Ringdrainage, bei Ausführung Keller, empfohlen. Die Gebäudedrainage besteht aus einem Drainagerohr DN 100, Drainagekiesel, Filtervlies, einem Pumpenschacht sowie drei Spülschächte bis D=30/40 cm und ein Kontrollschacht D=100 cm. Es wird zusätzlich eine Entwässerungspumpe mit Schwimmschalter empfohlen.
Es wird die Verlegung einer Ringdrainage, bei Ausführung Keller, empfohlen. Die Gebäudedrainage besteht aus einem Drainagerohr DN 100, Drainagekiesel, Filtervlies, einem Pumpenschacht sowie drei Spülschächte bis D=30/40 cm und ein Kontrollschacht D=100 cm. Es wird zusätzlich eine Entwässerungspumpe mit Schwimmschalter empfohlen.
AUSSENWÄNDE
* Gasbeton:
Porenbeton-Planblock d= bis 17,5 cm
Dämmung (WLG=035) d= bis 14,0 cm
Griffschlitz d= bis 2,0 cm
Verblender d= bis 11,5 cm
* Diese Wandkonstruktion gewährleistet hervorragende
Wärmedämmfähigkeit mit einem ca. U-Wert 0,16.
* Gasbeton:
Porenbeton-Planblock d= bis 17,5 cm
Dämmung (WLG=035) d= bis 14,0 cm
Griffschlitz d= bis 2,0 cm
Verblender d= bis 11,5 cm
* Diese Wandkonstruktion gewährleistet hervorragende
Wärmedämmfähigkeit mit einem ca. U-Wert 0,16.
VERBLENDER
Der Preis für die Verblendsteine (deutsche, dänische und holländische Fabrikate) beträgt bis 905,00 Euro je 1000 Stück inkl. MwSt. und Lieferung im Format WDF / NF und kann, ausschließlich mit Zustimmung der KSW Massivhaus GmbH, aus unterschiedlichen Farben und Qualitäten gewählt werden. Die Fugenfarbe wird in Zementgrau ausgeführt.
Der Preis für die Verblendsteine (deutsche, dänische und holländische Fabrikate) beträgt bis 905,00 Euro je 1000 Stück inkl. MwSt. und Lieferung im Format WDF / NF und kann, ausschließlich mit Zustimmung der KSW Massivhaus GmbH, aus unterschiedlichen Farben und Qualitäten gewählt werden. Die Fugenfarbe wird in Zementgrau ausgeführt.
PUTZFASSADE
Der Wandaufbau des Hintermauerwerkes besteht aus 15,0 – 17,5 cm Kalksandstein-Mauerwerk und einer 16,0cm Wärmedämmung nach Wärmebedarfsberechnung aus hochwertigen Polystyrolplatten. Der Außenputz: zweilagig, mineralischer Putzaufbau. Der Oberputz besteht aus mineralischen 2 – 3 mm starken Scheibenputz und wird weiß endbehandelt.
Der Wandaufbau des Hintermauerwerkes besteht aus 15,0 – 17,5 cm Kalksandstein-Mauerwerk und einer 16,0cm Wärmedämmung nach Wärmebedarfsberechnung aus hochwertigen Polystyrolplatten. Der Außenputz: zweilagig, mineralischer Putzaufbau. Der Oberputz besteht aus mineralischen 2 – 3 mm starken Scheibenputz und wird weiß endbehandelt.
INNENWÄNDE
Die Wände im Erd-, Ober- bzw. Dachgeschoss (außer Bungalow) werden entsprechend dem Hintermauerwerk der Außenwände erstellt. Die Wandstärke ergibt sich aus der Statik. Die Raumhöhe im Erdgeschoss beträgt ca. 2,50 m +/- 1%.
Die Wände im Erd-, Ober- bzw. Dachgeschoss (außer Bungalow) werden entsprechend dem Hintermauerwerk der Außenwände erstellt. Die Wandstärke ergibt sich aus der Statik. Die Raumhöhe im Erdgeschoss beträgt ca. 2,50 m +/- 1%.